Die Stadt Aken (Elbe) ( Aussprache?/i) liegt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
7363 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06385,06386 (Kleinzerbst)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034909
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Aken (Elbe) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Aken (Elbe) hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Anpassung und Neuaufstellung ihrer Bauleitpläne unternommen. Der Flächennutzungsplan, der die gesamtstädtischen Planungs- und Entwicklungsziele für die nächsten 10-15 Jahre darstellt, wurde zuletzt aufgrund von Änderungen in den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen aktualisiert. Der Stadtrat beschloss 2007 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der durch den Entwurf des Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt und andere übergeordnete Planungen beeinflusst wurde. Die Abwägung der Hinweise, Anregungen und Bedenken fand bis 2009 statt, und der abschließende Beschluss zum Flächennutzungsplan wurde 2009 getroffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.